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Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgen

Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgen
Von Volker Rabaa

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  • Amazon-Verkaufsrang: #309763 in Bücher
  • Veröffentlicht am: 2008-08
  • Einband: Broschiert
  • 144 Seiten

Aus der Amazon-Redaktion

Kurzbeschreibung
Trennung und Scheidung, vor allem die Regelung der Scheidungsfolgen stellen juristisch relevante Vorgänge dar, die vom Betroffenen regelmäßig wirtschaftlich schwierige Entscheidungen verlangen. Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht sind einige der Themen, zu denen kompetente Hilfestellung geboten wird. Der Autor, renommierter Scheidungsanwalt, Vorsitzender des Deutschen Familienrechtsforum e.V. und Mediator, gibt dem Leser über die Darstellung entscheidungsrelevanter Fakten vor allem strategische Überlegungen und prozesstaktische Hinweise mit auf den Weg, um sein Verhalten zu optimieren und Fehler zu vermeiden. Verweisungen auf themenrelevante Internetangebote mit Adressen erweitern den Informationsgehalt dieses Ratgebers weit über den gedruckten Inhalt hinaus.

Der Autor über sein Buch
Das vorliegende Taschenbuch ist eine vollständig überarbeitete Neuauflage des 1984 beim Verlag Langen / Müller-Herbig erschienenen „Trennungs- und Scheidungsbegleiters“, der seinerzeit trotz oder gerade wegen seiner knappen, holzschnittartigen Darstellung viel Zuspruch fand. Damals wie heute sollen Erfahrungen aus der anwaltlichen Trennungs- und Scheidungsberatung in knapper, einprägsamer Weise weiter gegeben werden. Dabei galt es, die Materie in einer für den Leser ebenso verständlichen wie übersichtlichen Form zusammenzufassen, was zwar eine Beschränkung in Detailfragen erforderte, es andererseits aber erlaubte, auf Wegweiser im Internet aufmerksam zu machen, die - vor allem in der Ambivalenzphase - wertvolle Entscheidungshilfen bieten können. Mein besonderer Dank gilt Herrn Rechtsanwalt Sebastian Kottke, der mich bei der Überarbeitung und Korrektur des Manuskripts unterstützt hat.

Neu ist das Kapitel über die Mediation als Alternative zum anwaltlichen Konfliktmanagement. Hier kam dem Verfasser, der als Rechtsanwalt und Anwaltsmediator tätig ist, seine Erfahrung mit beiden Strategien zugute. In einer für den Leser nachvollziehbaren Weise werden die Vorzüge und Nachteile beider Strategien der Konfliktlösung aufgezeigt. In das Manuskript gingen schließlich die Erfahrungen des Verfassers aus einer Vortragsreihe für das Deutsche Familienrechtsforum e.V. ein, die sich über die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Referatsskripte hinaus vor allem in Entscheidungshilfen niedergeschlagen haben. Soweit im Internet Hilfen abgerufen werden können, wurde dies an Ort und Stelle im Fließtext vermerkt.

Dr. Volker Rabaa

Auszug aus Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgen von Volker Rabaa. Copyright © 2004. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Alle Rechte vorbehalten.
I. Eheberatung, Mediation und anwaltliches Konfliktmanagement

1.
Es gibt Fälle, in denen sich der Gang zum Anwalt als vorschnell erweist. Nicht jede Ehekrise muss zur Scheidung führen. Insbesondere nach langer Ehedauer, aber immer dann, wenn Kinder da sind, sollte sorgfältig geprüft werden, ob nicht doch eine tragfähige Basis zur Fortsetzung der Partnerschaft vor-handen ist. Dies festzustellen kann nicht Sache des Anwalts sein. Der Anwalt ist juristischer Berater, der erst dann tätig werden sollte, wenn das Scheitern der Ehe feststeht.

Oft kann die Entscheidung vom Betroffenen selbst oder mit dem Partner getroffen werden. Nicht selten sind die Parteien aber dazu selbst außerstande, weil eine Kommunikation unmöglich ist. Dann sollte zunächst an die Inanspruchnahme einer Ehe- und Familienberatungsstelle gedacht werden.

2.
Ehe und Familienberatungsstellen werden von verschiedenen Trägern unterhalten, kommunalen, kon-fessionellen oder privaten. Einen Überblick über das Angebot gewinnen Sie leicht über das Internet.

3.
Für den Erfolg der Beratung sind vor allem zwei Faktoren maßgeblich:

Erstens muss auch Ihr Ehepartner an der Eheberatung teilnehmen, zweitens sollte es gelingen, zu Ihrem Berater Vertrauen zu gewinnen. Der zuletzt genannte Gesichtspunkt ist oftmals wichtiger als die kon-krete Qualifikation des Eheberaters. Bevor Sie die Eheberatung aufgeben, prüfen Sie sorgfältig, woran das liegt. Sprechen Sie darüber offen mit dem Eheberater.

Im Ansatz gescheitert ist dieser Versuch allerdings dann, wenn Ihr Ehegatte die Teilnahme verweigert; es nützt Ihrer Beziehung wenig, wenn nur eine Partei Einsicht in begangene Fehler gewonnen hat.

Einer der Gründe, weswegen Eheberatung oft abgelehnt wird, ist die irrige Vorstellung, dort würde auf Biegen und Brechen versucht, die Ehe zu kitten. Moderne Eheberatung versteht sich als Instrument der Hilfestellung in einer schwierigen Lebensphase. Ist die Ehe gescheitert, wird auch die Eheberatung versuchen, die Voraussetzungen für eine faire und partnerschaftliche Lösung zu schaffen, nicht die Ehe um jeden Preis zu retten.

4.
Eine Ehe und Familienberatungsstelle kann, insbesondere Stellen, die mit Schwerpunkt Trennung und Scheidung arbeiten, sofern nicht komplexe rechtliche Probleme den „Fall“ überlagern, Hilfe in der „Ambivalenzphase“ anbieten, Therapiemaßnahmen vorschlagen und Rat bei der Entscheidungsfindung erteilen.

5.
Überlagern im Gefolge der Ehekrise vor allem wirtschaftliche und juristische Probleme den Bezie-hungskonflikt, ist die traditionelle Eheberatung mit ihrem vorwiegend auf „Psyche“ ausgerichteten An-satz schnell überfordert.

Dann bietet sich entweder der Gang zum Mediator oder zum Anwalt an.

6.
Mediation versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Anders als der Anwalt ist der Mediator unparteilich. Seine Aufgabe sieht der Mediator als objektiver, nur der Sache verpflichteter Unparteiischer darin, über und mit den Ratsuchenden Lösungswege zu erarbeiten und zu realisieren. Gegenüber dem „Konfronta-tionsmodell“ juristischer Konfliktlösung basiert die Mediation auf dem „Konsensmodell“, also einem gänzlich konträren Ansatz. Ebenso wie bei der Eheberatung ist die Teilnahme und Mitarbeit beider Partner unverzichtbar. Mediation bereitet den Weg zu einer von beiden Parteien selbst erarbeiteten und getragenen Konfliktlösung; sie bietet optimale Voraussetzungen für das konstruktive Miteinander der „Nachscheidungsfamilie“. In geeigneten Fällen ist Mediation zudem eine kostengünstige Alternative zur streitigen Auseinandersetzung.

7.
Aus der Beschreibung dieses Konzepts ergeben sich aber zugleich seine Grenzen. So hilfreich die Un-parteilichkeit und Objektivität des Mediators für kooperationsbereite Partner ist, so wenig vermag sie in Fällen auszurichten, die durch schiere Interessenverfolgung geprägt sind. Die Verpflichtung des Media-tiors zur Lösungsfindung, sein Streben nach Konsens wird durch kompromisslose Verfolgung von Par-teiinteressen rasch konterkariert. Nicht selten „diktiert“ dann derjenige Partner die Lösung, der schon früher - während des Zusammenlebens - der geschäftlich Gewandtere oder rhetorisch Überlegene war, kurz schon seinerzeit den Ton angegeben hat. Das Ziel der Mediation, eine auf gleicher Verhandlungs-macht basierenden, von beiden Parteien getragene Lösung zu erarbeiten, wird in solchen Fällen meist verfehlt.

8.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei „Typen“ von Mediatoren, der Mediator mit sozialwissen-schaftlicher Vorausbildung, etwa der Psychologe oder Sozialpädagoge, sowie der Mediator mit juristi-scher Vorbildung. Während der erstgenannte Mediator vor allem in Konflikten mit Schwerpunkt Bezie-hungsproblemen der „Richtige“ sein dürfte, sollte die Wahl in Scheidungsfällen mit ausgeprägt wirt-schaftlichem Hintergrund eher auf den „Anwaltsmediator“ fallen, der durch seine berufliche Erfahrung mit der familienrechtlichen Materie den Vorteil bietet, die gerichtliche Alternative für den Fall eines Scheiterns der Mediation glaubwürdig darstellen zu können. Die Expertensuche, ein Service des Deut-schen Familienrechtsforums bietet bei der Suche nach Mediatoren Hilfestellung.

9.
Anders als beim Mediator ist das Berufsbild des Rechtsanwalts als Interessenvertreter seiner Partei klar gesetzlich definiert. Ein Anwalt ist ohne Wenn und Aber ausschließlich den Interessen seiner Partei verpflichtet. Auch diese Rolle bietet Chancen und Risiken.

In der Person des Rechtsanwalts findet die geschäftlich und juristisch eher unerfahrene Partei den enga-gierten und kompetenten Fachmann für ihre Interessen. Sie findet auch, vorausgesetzt die „Chemie“ stimmt, den aufmerksamen Zuhörer für alle Ihre Probleme, kurz einen Ansprech-, Kommunikations-partner und Konfliktmanager, was gerade im Vorfeld eines In-teressenkonflikts äußerst hilfreich sein kann, in Fällen juristischer Komplexität und wirtschaftlichem Hintergrund aber unverzichtbar ist.

Damit können freilich auch Nachteile verbunden sein. So ist nicht auszuschließen, dass die rücksichts-lose juristische Durchsetzung von Interessen mit jahrelangen Prozessen gewachsene familiäre Bezie-hungen letztendlich zerstört und betroffene Kinder schwer schädigt. An dieser Stelle sind Sie selbst gefordert. Letztendlich müssen Sie als Auftraggeber Verantwortung wahrnehmen und der Auseinander-setzung Grenzen zu setzen, damit der Konflikt nicht ausufert. Die Verantwortung über Stil und Härte der Auseinandersetzung trägt nicht der Anwalt, sondern sein Mandant, der nicht der Versuchung nach-geben sollte, den Konflikt allein seinem Anwalt zu überlassen. Um den damit verbundenen Gefahren entgegen zu wirken, pflegen erfahrene Anwälte gemeinsam mit dem Mandanten regelmäßig eine Standortbestimmung und Rückbesinnung zur Vermeidung solcher Auswüchse.

10.
Die Wahl des richtigen Rechtsanwalts ist ausschlaggebend für den „Erfolg“. Mit Erfolg ist nicht die streitige Auseinandersetzung, die rücksichtslose Verfolgung wirtschaftlicher Interessen oder gar der „Rosenkrieg“, sondern das von Erfahrung und juristischem Sachverstand geprägte Konfliktmanagement gemeint, das auf Verhandlung, Achtung der persönlichen Beziehungen, letztendlich auf die Erzielung einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts gerichtet ist. Je erfahrener Ihr Anwalt ist, desto besser wird diese Strategie gelingen. Dazu ist eine sorgfältige Analyse der Lage, die laufende Abstimmung mit dem Mandanten und Kontrolle des Prozedere unabdingbare Voraussetzungen. Die im Hintergrund der Scheidung stehende Lebenskrise ist dann bewältigt, wenn für sämtliche Beteiligte Chancen für ein ge-meinsames Miteinander der Nachscheidungsfamilie geschaffen sind.

Die Expertensuche des Deutschen Familienrechtsforums nennt erfahrene Praktiker, die über teils jahr-zehntelange Praxis verfügen.

11.
Anders als der Mediator haftet der Rechtsanwalt persönlich für seine Beratung, was insbesondere bei schwierigen wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen Sicherheit gibt. Passiert demgegenüber dem Mediator ein Fehler, stehen Sie allein da; anders auch beim Anwaltsmediator, der kraft Gesetzes über eine Vermögenshaftpflichtversicherung verfügt.

12.
Der Rechtsanwalt kann auch zur juristischen „Supervision“ herangezogen werden, etwa dann, wenn die in einer Mediation getroffenen Regelungen auf rechtliche Ornungsmäßigkeit und Unbedenklichkeit überprüft werden sollen. Auf diese Weise lassen sich u. U. die Vorzüge beider Methoden miteinander verbinden, falls dadurch nicht das Verhandlungsergebnis insgesamt in Frage gestellt wird.

13.
Nicht zuletzt empfiehlt es sich aus pragmatischen Erwägungen einen Rechtsanwalt mit einem modernen Kanzleimanagement zu mandatieren, wenn Sie rasch und unkompliziert kommunizieren wollen. Man-che Rechtsanwälte verfügen über eine so genannte Web-Akte, ein elektronisches Schließfach, in das per E-mail Ihre Post verschlüsselt zugestellt wird. Das kann einerseits die Kommunikationswege verkürzen, andererseits dürfte es Ihrem Nervenkostüm bekommen, wenn psychisch belastende Anwaltspost nicht „rechtzeitig“ zum Wochenende in den Briefkasten flattert. Jetzt haben Sie es in der Hand, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Post durch Abruf „öffnen“.